Was macht ein Heilpraktiker?
Heilpraktiker- Gesetz: Das müssen angehende Heilpraktiker wissen
Wer sich das Ziel gesetzt hat, die Ausbildung zum Heilpraktiker zu absolvieren, kommt nicht am Heilpraktiker- Gesetz vorbei. Das Gesetz regelt die Zulassung zum Heilpraktiker und schränkt das Tätigkeitsfeld in diesem Beruf ein.
Der Beruf des Heilpraktikers ist im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) geregelt. Das Gesetz wurde am 17.02.1939 erlassen und seit dem mehrmals reformiert. Außerdem sind Durchführungsverordnungen beschlossen worden, die in erster Linie die Voraussetzungen für die Berufszulassung regeln.
Der Beruf des Heilpraktikers als selbstständige Tätigkeit
Nach erfolgreichem Abschluss der Heilpraktiker – Prüfung vor einem Amtsarzt ermöglicht das Heilpraktiker -Gesetz die selbstständige Ausübung des Berufes. In den meisten Fällen wird ein Heilpraktiker in seiner eigenen Praxis oder als Angestellter in einer anderen Heilpraktiker-Praxis tätig sein. Das Gesetz erlaubt jedoch auch eine sogenannte Rufpraxis. Hier wird der Heilpraktiker von seinen Patienten zur Behandlung im Rahmen von Hausbesuchen gebeten.
Die Einschränkung im Gesetz, dass der Heilpraktiker „ohne Bestallung“ seine Tätigkeit ausführen darf, unterscheidet diesen Berufsstand von Ärzten, Apothekern und psychologischen Psychotherapeuten. Diese Berufe erhalten eine Bestallung oder wie man heute sagen würde: eine Approbation. Das alte Wort bestallen bedeutet “in ein Amt einsetzen“.
Im zweiten Absatz des § 1 des Heilpraktiker – Gesetzes wird definiert, was genau die Ausübung der Heilkunde bedeutet. Wichtig ist hierbei, dass ein Heilpraktiker die Heilung und Linderung von Krankheiten berufs- und gewerbsmäßig vornimmt. Berufsmäßig bedeutet, dass er wiederholt dieser Tätigkeit nachgeht, gleichgültig, ob er für die Behandlung ein Honorar bekommt oder nicht. Gewerbsmäßige Ausübung bedeutet, dass der Heilpraktiker für seine Leistungen ein Entgelt verlangen kann.
Die Tätigkeit des Heilpraktikers beschäftigt sich mit der Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden. Obwohl die Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen einen wichtigen Teil der Tätigkeit eines Heilpraktikers einnimmt, sind Maßnahmen zur Prophylaxe bei einem ansonsten gesunden Menschen laut Gesetz kein Teil der Tätigkeit des Heilpraktikers.
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