Schweigepflicht als Heilpraktikerin für Psychotherapie

Ja, auch für uns gilt die Schweigepflicht als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Dies ist in der Berufsordnung für Heilpraktiker nachzulesen. Heilpraktiker für Psychotherapie sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn der Patient/Klient das nicht möchte. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Familienangehörigen des Patienten/Klienten, den Arbeitgeber und die Krankenkasse.

Gesicht, Emoji, Schweigen, Stumm, KnebelNur mit der Zustimmung des Patienten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dazu muss ein Formular unterschrieben werden, was den Heilpraktiker von der Schweigepflicht befreit. Zum Beispiel bei Anträgen an private Zusatzversicherungen.  Die Aufklärungspflicht durch den Heilpraktiker erfolgt im Erstgespräch.